Wildtiermanagement große Beutegreifer
Das Wildtiermanagement umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten für den Umgang mit Interessenskonflikten, die durch Wildtiere verursacht sind. Dabei sind die speziellen Ansprüche der Menschen und
Wildtiere, die in der Region leben, zu berücksichtigen. Die geltenden Gesetze sind die Grundlage des Handelns.
Der Schwerpunkt der Arbeit liegt dabei auf der gesellschaftlichen Komponente. Hier spielt die Einbindung betroffener Interessengruppen eine große Rolle. Je nach der Komplexität der Situation
werden dafür konkrete Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen geschaffen. Großflächige Unterstützung gewährleisten auch viele ehrenamtlich tätige Personen, gerade beim Monitoring.
Aufgaben des Wildtiermanagements
Zum Wildtiermanagement gehören grundsätzlich:
- Monitoring (Erfassung, Zählung)
- Artenschutzmaßnahmen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Information und Beratung Betroffener
- Prävention von Schäden
- Ausgleichszahlungen
Große Beutegreifer
Zu den großen Beutegreifern zählen Wolf, Bär und Luchs. Für das Management dieser Tiere wurden spezielle Strukturen geschaffen:
- Die Steuerungsgruppe "Große Beutegreifer" bearbeitet grundsätzliche und strategische Entscheidungen und ist auf Ebene der beteiligten Ministerien (für Umwelt und Landwirtschaft)
und der Verbandsspitzen (BBV; BJV; BN, LBV) tätig. Die Steuerungsgruppe wurde 2006 vom Umweltministerium eingesetzt.
- Die Arbeitsgruppe "Große Beutegreifer" entwickelt zum Beispiel die Managementpläne für Luchs, Bär und Wolf und begleitet deren Umsetzung. Bei der Arbeitsgruppe dabei sind:
Behördenvertreter aus Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, Vertreter der Verbände aus Landwirtschaft, Jagd, Natur- und Tierschutz, Wald- und Grundeigentum sowie weitere Fachleute. Sie wurde
ebenfalls 2006 vom Umweltministerium eingesetzt.
- Das "Netzwerk Große Beutegreifer" wurde bayernweit etabliert: Etwa 140 ehrenamtlich tätige Personen (Jäger, Vertreter Naturschutz, Förster, Landwirte) sind vor Ort als
Ansprechpartner für Betroffene schnell erreichbar. Ihre Hauptaufgabe ist die fundierte Dokumentation von möglichen Hinweisen (z.B. Fährten, Risse).
- Aus dem "Ausgleichsfonds Große Beutegreifer" werden Betroffene entschädigt, deren Nutztiere durch Große Beutegreifer getötet oder verletzt wurden. Die Wildlandstiftung Bayern,
der Bund Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz und der WWF - World Wide Fund for Nature bilden eine entsprechende Trägergemeinschaft und bezahlen 20% der Ausgleichssumme. Der Fonds wird durch
die Stiftung Bayerischer Naturschutzfonds unterstützt, der 80% der Ausgleichssumme übernimmt. Die Ausgleichszahlungen werden auf freiwilliger Basis als akzeptanzfördernde Maßnahme gewährt. Ein
Rechtsanspruch auf einen finanziellen Ausgleich besteht nicht, da der Staat grundsätzlich nicht für Schäden haftet, die durch wildlebende Tiere verursacht werden.
- Regionale Strukturen ergänzen fallweise diese Strukturen, beispielsweise in Koordinationsgruppen an den Bezirksregierungen und Runde Tische an den Landratsämtern. Ggf. können
regionale Ansprechpartner installiert werden.
Managementpläne
Die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Managementpläne ist in Bayern stufig aufgebaut und orientiert sich vor allem am Status der jeweiligen Tierart:
- Stufe I bezieht sich auf einzelne, durchziehende Tiere (vorliegend: Wolf, Bär)
- Stufe II bezieht sich auf einzelne, aber standorttreue Tiere (vorliegend: Wolf)
- Stufe III bezieht sich auf etablierte Populationen in einem Raum (vorliegend: Luchs)