KREISJAGDVERBAND BAD TÖLZ e.V. im Landesjagdverband Bayern e.V.
KREISJAGDVERBAND BAD TÖLZ e.V.im Landesjagdverband Bayern e.V.

Die Ausbildung zum Jäger und zur Jägerin

Das "grüne Abitur"

 

Die Attraktivität der Jagd steigt. Immer mehr Interessierte wollen im Freistaat Bayern Jäger werden, obwohl sie sich einer anspruchsvollen Ausbildung und einer schweren staatlichen Prüfung, dem "Grünen Abitur", unterziehen müssen. Jährlich fallen hierbei rund 25 Prozent bis 30 Prozent der Prüflinge durch.

 

Beim Kreisjagdverband Bad Tölz wird die Jägerausbildung durch erfahrene örtliche Jäger, Landwirte, Tierärzte, Juristen, Verwaltungsleute und  Forstspezialisten durchgeführt. Theorie und Praxis werden anschaulich in heimischen Revieren – mit Unterstützung der Bay. Staatsforsten und der örtlichen Revierpächter – sowie im hervorragend ausgestatteten eigenen Schulungsraum in Bad Tölz in der Alten Schießstätte (Schützenweg 3) vermittelt.

 

Die Ausbildung dauert ca. 1 Jahr, in dieser Zeit lernen die angehenden Jäger praxisbezogen alle Kenntnisse und Fertigkeiten, eingebettet in die Jahreszeiten und in den Ablauf eines Jagdrevieres.

 

Die Schießausbildung erfolgt durch eigene erfahrene Jäger, Schützen und Büchsenmacher in der Senator-Voigt-Schießanlage in Miesbach, in der Olympia-Schießanlage Hochbrück und in der Schießstätte St. Hubertus in Unterdill.

 

Die Kosten und Termine der Ausbildung können beim Ausbildungsleiter erfragt werden.  Bei Interesse melden Sie sich bei Manuel Ehrtmann unter ausbildung@jagd-toelz.de

 

Das Mindestalter für die Jägerausbildung beträgt 15 Jahre. Ausgestellt wird der Jagdschein nur für Personen ab 16 Jahren. Voraussetzung ist neben der bestandenen Jägerprüfung ein einwandfreies amtliches Führungszeugnis

 

Wenn Sie mehr wissen möchten oder auch einmal mit einem Jäger aus Ihrem Bereich in ein Jagdrevier gehen möchten, setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir informieren Sie gerne.

Fragen für die schriftliche Jägerprüfung in Bayern

 

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Fragenpool für die Fragen zur schriftlichen Jägerprüfung in Bayern veröffentlicht. Die einzelnen Sachgebiete sind nachstehend als PDF-Datei abrufbar.

 

Sachgebiet 1

Waffen, Waffenrecht, Ballistik u.a

 

Sachgebiet 2

Wildtierkunde (Haarwild und Federwild)

 

Sachgebiet 3

Jagdrecht, Tierschutz- und Naturschutzrecht

 

Sachgebiet 4

Jagdliche Praxis, Hege, Wildkrankheiten

 

Sachgebiet 5

Hundewesen

 

Sachgebiet 6

Naturschutz, Land- und Waldbau, Wildschäden

 

© Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Eckpunkte für die Jäger- und Falknerprüfung

 

Prüfungsbehörde:
Es gibt eine zentrale Prüfungsbehörde am Amt für Landwirtschaft und Forsten in Landshut. Kontakt: jaegerpruefung@aelf-la.bayern.de

 

Anmeldung:
Die Anmeldung zur Prüfung ist direkt an die zentrale Prüfungsbehörde zu richten. Die Bindung an Wohn- oder Ausbildungsort entfällt.

 

Standorte:
Die Prüfung kann an 16 über Bayern verteilten Prüfungsstandorten abgelegt werden.

 

Ausbildung:
Vor der Prüfung ist eine Ausbildung bei einer anerkannten Ausbildungsinstitution mit mindestens je 60 Stunden Theorie und Praxis abzuleisten. Zusätzlich müssen Schießleistungen nachgewiesen werden.

 

Prüfungsausschuss:
Es wird ein Bayerischer Jägerprüfungsausschuss gebildet, der sich aus den bewährten Mitgliedern zusammensetzt.

 

Anzahl der Termine:
Es finden bedarfsgerecht mindestens vier Prüfungstermine im Jahr statt.

 

Prüfungsteile und -reihenfolge:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil und ist obligatorisch in dieser Reihenfolge abzulegen.

 

Schriftlicher Teil:
Die Zeitvorgabe wird auf 100 Minuten angepasst.

 

Mündlicher Teil:
Die mündliche Prüfung wird weiterhin in sechs Fächern von unabhängigen Prüfern abgenommen.

 

Praktischer Teil:
Im dritten Prüfungsteil werden folgende Anforderungen erwartet:

Waffenhandhabung: Prüfung der sicheren Handhabung der gängigen Lang- und Kurzwaffen

Kugelschuss (Prüfung): Vier Schüsse auf die Rehbockscheibe bleiben bestehen.

Kugelschuss (Ausbildung): Beim Schuss auf die Scheibe "flüchtiger Überläufer" ist ein Treffernachweis "3 von 5 im Leben" in der Ausbildung zu erbringen

Kurzwaffe (Ausbildung): Nachweis der Abgabe von 5 Schüssen mit der Kurzwaffe

 

Schrotschuss: Grundsätzlich muss der Prüfling ein Training auf mindestens 25 Serien zu 10 Wurfscheiben nachweisen. Der Treffernachweis von drei Wurfscheiben einer 10er Serie wird nicht mehr im Rahmen der Prüfung erbracht, sondern in Form eines qualifizierten Schießleistungsnachweises mit Bestätigung durch Ausbilder und Standaufsicht.

 

Prüfungszeitraum:
Der Zeitraum der Gesamtprüfung wird auf in der Regel etwa 4 Wochen verkürzt.

 

Bestehensregelung:
Nach bestandenem schriftlichen Teil muss nur mehr der mündliche und der praktische Teil wiederholt werden, nach bestandenem schriftlichen und mündlichen Teil muss nur noch der praktische Teil wiederholt werden.

 

Link zum Wildtierportal Bayern mit weiteren Informationen (Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten)

 

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