Jagdpflicht
In der Bundesrepublik ist das Jagdrecht untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Das Recht, die freilebenden Tiere zu nutzen, ist ähnlich dem Recht des Grundeigentümers die Bäume seines Waldes zu nutzen oder das, was er auf dem Acker angepflanzt hat.
In Deutschland herrscht Jagdpflicht. Schalenwild (Rehwild, Rotwild, Gamswild, Damwild, Muffelwild, Sikawild) außerhalb bebauter Grundstücke muß nach staatlich kontrollierten
Abschußplänen (Untere Jagdbehörde) bejagt werden (Ausnahme Schwarzwild).
Reviersystem
Die gesamte Bundesrepublik ist per Gesetz in Jagdreviere aufgeteilt. Nur hier ist die Jagd erlaubt. (Im Gegenteil zum Lizenzsystem in anderen Ländern, wo Jäger unabhängig davon jagen dürfen, wem der Grund und Boden und die Jagdreviere gehören).
Im Jagdgesetz wird unterschieden zwischen Eigenjagdbezirken mit einer zusammenhängenden Grundfläche von mindestens 75 Hektar (Bayern: 81,755 ha, im Hochgebirge 300 ha) und gemeinschaftlichen Jagdbezirken (Genossenschaftsjagden) mit einer Mindestfläche von 150 Hektar (Bayern: 250 ha, im Hochgebirge 500 ha). Hier müssen alle Grundstücke einer Gemeinde, die kleiner sind als 75 Hektar (Bayern: 81,755 ha) zu einer Jagdgenossenschaft zusammengefaßt werden. Die Grundstückseigentümer (meist Landwirte) bilden die Jagdgenossenschaft, die die Genossenschaftsjagd in der Regel verpachten und hierfür Jagdpacht bekommen. Auch Eigenjagden können verpachtet werden, wenn der Grundstücksinhaber z. B. keinen Jagdschein hat, um das Revier selbst zu bejagen.
Aus der Verpachtung ihrer Jagden erzielen die bayerischen Verpächter (hauptsächlich Landwirte) Einnahmen von jährlich über 30 Millionen Euro.
Verordnung zur Ausführung des Bay. Jagdgesetzes
Richtlinien für die Hege und Bejagung des Schalenwildes
Wuidi - Verhinderung von Wildunfällen (App für Jäger und Nicht-Jäger)